LEGAL & PRIVACY
Datenschutzhinweise zu Testfahrten und Fahrzeugaufnahmen
Wenn Sie ein mit SonicRide gekennzeichnetes Testfahrzeug gesehen haben, finden Sie hier gestufte Informationen zu Aufnahmen, Datenschutz und Ihren Rechten.
Stand: 05.11.2026
01 Verantwortung und Kontakt
SonicRide GmbH · Bockenheimer Landstrasse 17-19 · 60325 Frankfurt am Main · Deutschland
[email protected]
Der Verantwortliche richtet sich nach tatsächlichen Entscheidungen über Zwecke und wesentliche Mittel. SonicRide kann Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter oder Unterauftragsverarbeiter sein. Hersteller, Kunden und Rollen sind in den Projekthinweisen festzulegen. Der Kontakt zu SonicRide hilft bei der Weiterleitung, bedeutet aber nicht, dass SonicRide in jedem Projekt allein verantwortlich ist.
02 Quellen und Aufnahmeumfang
Daten können von werkseitigen Außenkameras und ausdrücklich vorgesehenen Projektsensoren stammen. Beiläufig können Verkehrsteilnehmer, Gesichter, Kennzeichen, Standort, Routen, tatsächliche Aufnahmezeiten, Kameraangaben, technische Fahrzeugdaten und vereinbarte Annotationen erfasst werden. Felder, Blickwinkel, Auflösung sowie Auslöser und Start-/Stoppabläufe sind projektspezifisch zu bestätigen.
Der Datenumfang wird für jedes Projekt festgelegt. Die derzeit vorgesehenen Abläufe planen keine Ton- oder Innenraumaufnahme. Änderungen erfordern vorherige Prüfung und aktualisierte Informationen.
03 Zwecke und Grenzen
Straßendaten können der Entwicklung, Erprobung und Validierung von Fahrzeugen, ADAS und automatisiertem Fahren dienen. Sind KI-Training, Annotation oder Produktnutzung vorgesehen, müssen die Projekthinweise Zweck, Notwendigkeit und Nutzungsgrenzen ausdrücklich nennen.
Diese allgemeinen Hinweise erlauben weder KI-Training noch Zweckausweitungen oder projektübergreifende Wiederverwendung. Konkrete Zwecke, Notwendigkeit und Nutzungsgrenzen sind zu dokumentieren und zu prüfen. Die Identifizierung oder Verfolgung gewöhnlicher Verkehrsteilnehmer ist nicht Zweck der Erprobung.
04 Rechtsgrundlage und nationale Regeln
Wird Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO vorgesehen, sind Zweck, Notwendigkeit, weniger eingreifende Alternativen und Betroffenenrechte sowie nationales Recht zu prüfen. Die Schwierigkeit individueller Einwilligungen macht die Aufnahme nicht von selbst rechtmäßig. Nachträgliche Verpixelung ersetzt keine Prüfung der Erhebung.
DSFA, Interessenabwägung, Informationsprüfung nach Art. 14 und nationales Recht sollen den gesamten Ablauf abdecken. Website und Kennzeichnung dienen der Transparenz; sie belegen keine abgeschlossene Prüfung oder Genehmigung.
05 Sensible Situationen und Minimierung
Unfälle, medizinische Hilfe sowie religiöse oder politische Aktivitäten können beiläufig sensible Informationen betreffen. Soweit Art. 9 oder 10 anwendbar sind, gelten zusätzliche Voraussetzungen. Umfang, Blickwinkel, Orte, Zeiten und Aufnahmemethode sind auf Erforderlichkeit zu prüfen. Weitere Einschränkungen von Verarbeitung, Zugriff und Offenlegung können nötig sein.
06 Verarbeitung in Europa und Verpixelung
Der vorgesehene Ablauf umfasst Erfassung in Europa, Verarbeitung in Deutschland sowie Verpixelung von Gesichtern und Kennzeichen mit Qualitätsprüfung vor genehmigter Freigabe. Datenträgertransport, Upload, Berechtigungen, Integrität und Wiederherstellung bedürfen bestätigter und geprüfter Projektabläufe.
Verpixelung bedeutet nicht zwingend irreversible Anonymisierung. GPS, tatsächliche Aufnahmezeiten, Routen und Umgebung können weiterhin identifizierend wirken. Ihre Beibehaltung und Absicherung sind anhand des Projektzwecks zu prüfen. Eine pauschale Zusage von Entfernung oder Risikofreiheit ist nicht sachgerecht.
07 Empfänger und Zugriff
In Betracht kommen berechtigte SonicRide-Mitarbeiter, Ingenieur- oder Verarbeitungsdienstleister, Cloudanbieter, berechtigte Kunden/Hersteller und gesetzlich befugte Stellen. Projekthinweise und Berechtigungsprüfung müssen konkrete Stellen, Ansichts-/Downloadrechte, Regionen, Systeme und Weitergabebedingungen klären. Ein Fahrzeug zu führen erlaubt nicht automatisch das Kopieren von Aufnahmen.
08 Drittlandübermittlungen
Ein vorgesehenes Projekt kann die Bereitstellung verarbeiteter Daten in China umfassen. Bleiben Personen identifizierbar, müssen Übermittlungsmechanismus, Transferfolgenabschätzung und ergänzende Maßnahmen feststehen. Allein die Verpixelung belegt nicht die Unanwendbarkeit von Kapitel V DSGVO.
Die Projekthinweise benennen tatsächliche Regionen, Cloudumgebung sowie Orte der Empfängerkopien und Zugriffe. Informationen über Garantien und deren Kopie können Sie bei uns anfordern.
09 Sicherheit und Überprüfung
Möglich sind berechtigte Zugriffe, Authentifizierung, Verschlüsselung, Datenträgerverwahrung, Protokollierung, Vertraulichkeit, Vorfallreaktion sowie Qualitäts- und Integritätsprüfung. Maßnahmen an Fahrzeugen, Datenträgern, beim Transport, Upload, in der Cloud und bei Empfängerkopien sind getrennt zu prüfen.
Speicherung, Übertragung, Fahrzeugdatenträger und Empfängerkopien benötigen jeweils angemessene Maßnahmen. Deren Umfang ergibt sich aus Projektabläufen und Überprüfung.
10 Aufbewahrung und Kopien
| Stufe | Zu bestätigende Regeln |
|---|---|
| Originalaufnahmen | Verarbeitungs- und Prüfbedarf sowie genehmigte projektbezogene Höchstfrist. |
| Temporäre Dateien | Löschbedingungen und Fristen nach erfolgreicher Verarbeitung und Prüfung. |
| Cloudbereitstellung | Fristbeginn pro Datenpaket, aktuelle Objekte, frühere Versionen, Sicherungen und Wiederherstellungskopien. |
| Downloads beim Empfänger | Eigene Zwecke, Dauer, Löschpflichten und Nachweise. Cloudlöschung entfernt Empfängerkopien nicht automatisch. |
Aufbewahrungsfristen und Löschbedingungen werden nach den bestätigten Regeln des jeweiligen Projekts angegeben. Das Ende einer Zugriffsberechtigung ist nicht das Löschdatum jedes Datenpakets. Endgültige Fristen müssen in den Projekthinweisen stehen.
11 Rechte und Auffinden von Aufnahmen
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen bestehen Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit und Widerspruch gegen eine Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen aus Ihrer besonderen Situation. Schreiben Sie an [email protected] mit ungefährem Datum, Uhrzeit, Ort, Fahrzeugbeschreibung und Umständen. Senden Sie zunächst keine unnötigen Ausweisunterlagen.
Die reguläre Antwortfrist beträgt einen Monat; eine zulässige Verlängerung wird innerhalb dieses Monats erläutert. Ist eine Identifizierung mit angemessen verfügbaren Mitteln nicht möglich, gelten insbesondere Art. 11 und weitere DSGVO-Vorgaben. Auffinden und Löschung jeder Aufnahme sind nicht garantiert. Als Auftragsverarbeiter unterstützen wir den zuständigen Verantwortlichen.
12 Beschwerden, Sprachen und Kennzeichnung
Sie können sich unmittelbar bei der zuständigen EU-/EWR-Aufsicht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts, Arbeitsplatzes oder des vermuteten Verstoßes beschweren. Für eigene deutsche Verarbeitungen von SonicRide siehe HBDI; weitere Stellen im EDSA-Verzeichnis.
Fahrzeugkennzeichnungen sollten lesbare Kurzadresse und QR-Code sowie geeignete Informationen in Landessprachen bieten. Diese Website bietet Chinesisch, Englisch und Deutsch; andere Einsatzländer können weitere Sprachen erfordern. Endgültige Hinweise, Verantwortliche und Kennzeichnungsadresse sind vor Beginn der jeweiligen Tätigkeit zu bestätigen.